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Digitale

Krankmeldung

Können Schülerinnen oder Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens in Kenntnis zu setzen.

Bitte denken Sie unbedingt daran, im Krankheitsfall folgende Schritte auszuführen:

Schritt 1

Die Krankmeldung muss bis spätestens 7:30 Uhr des ersten Fehltages - gerne auch am Vorabend - mit Hilfe des hiesigen Formulars gemeldet werden. Dieser Schritt ist wichtig, damit wir wissen, dass alles in Ordnung ist, Ihr Kind sich auskuriert und nicht auf dem Schulweg verloren gegangen ist.

Schritt 2

Bei einem längeren Fernbleiben muss die Mitteilung der Erziehungsberechtigten spätestens am dritten Tag des Fernbleibens in Schriftform oder in elektronischer Form vorliegen. Die Mitteilung muss Angaben über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens enthalten.

Es kommt immer wieder zu unentschuldigten Fehlzeiten auf den Zeugnissen, aufgrund von Versäumnissen bei den genannten Schritten.

Schritt 3

In jedem Fall haben die Schülerinnen oder Schüler bei der Rückkehr in die Schule zusätzlich unverzüglich eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene, Erklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.

    Sehen Sie hierzu unsere Datenschutzerklärung.





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